Arbeitsweise
1. Kontakt und Maßnahme
Nach der ersten Kontaktaufnahme mit dem Kunden oder der Kundin, steht zu Beginn einer jeden Zusammenarbeit eine gemeinsame Evaluation über die Umsetzung und die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme. Hierfür ist oft eine Besichtigung des Baumes oder des Objekts von nöten, welche mit einer kostenlosen Beratung von unserer Seite einhergeht. Es wird geklärt wie die Maßnahme durchzuführen ist, welche Arbeitsmittel erforderlich sind und wie es um die Entsorgung steht. Auch rechtliche Aspekt gilt es zu klären.
In der Regel fällt hierfür eine Anfahrtspauschale von 50€ an, welche bei Beauftragung den Gesamtkosten gutgeschrieben wird.
Bühne vs. Klettern
Ist die Arbeit mit der Hubarbeitsbühne nicht möglich oder empfiehlt sich eine andere Arbeitsweise, greifen wir auf die Seilklettertechnik (SKT) und lösen die Situation mit klettern.
2. Angebot
Sind die notwendigen Arbeitsmittel und Techniken geklärt, wird von unserer Seite ein Angebot für die notwendigen Arbeiten, Personalkosten, ggf. Mietkosten und Entsorgung erstellt.
Entscheiden sie sich für uns, dann geht es nun nur noch um die Terminfindung und dann kann es auch schon los gehen.
3. Auf der Baustelle
Sicherheit geht vor! Deshalb ist bei der Arbeit am und im Baum ist stets auf die Sicherheit aller Beteiligten zu achten. So gilt es die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit auf Baustellen und ggf. die Verkehrssichert zu beachten. Hier geht es in erster Linie um Absperrung, Beschilderung und angemessene Sicherheitsbereiche.
Außerdem sind immer mindestens 2 Personen auf der Baustelle um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Dies bedeutet bei Kletteraufträgen, dass mindestens 2 Kletterer vor Ort sein müssen und bei Bühnenarbeiten 2 Personen die im Umgang mit Hebebühnen geschult sind. Damit wird im Notfall einer Rettung einer Verletzten oder Verunglückten Person aus dem Baum oder aus der Bühne gewährleistet.
Bei der Arbeit am Baum, also wenn es um Schnittmaßnahmen geht, richten wir uns stehts nach den ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege dem Standard-Regelwerk für Baumpflegearbeiten, dem Bundesnaturschutzgesetz und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese schreiben vor wie und in welchem Umfang je nach Maßnahme und Jahreszeit Schnitte an Bäumen durchgeführt werden dürfen.
4. Entsorgung & Aufräumen
Wenn der Kunde oder die Kundin es wünscht, entsorgen wir das Stammholz bzw. das Schnittgut und machen Ordnung. Die Baustelle und den eigenen Arbeitsplatz so sauber zu hinterlassen, als wären wir nicht da gewesen ist für uns selbstverständlich.
Nur zufriedene Kunden sind für uns auch zukünftige Kunden, deshalb ist es uns am Ende wichtig das alles gut gelaufen ist und beide Seiten mit einem guten Gefühl raus gehen.